Steht Ihr Gebäude in Köln unter Denkmalschutz, sollten Sie vor dem Kauf einer neuen Haustür unbedingt Rücksprache mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde halten. Ist die originale Haustür noch in einem erhaltungswürdigen Zustand, wird die Behörde in der Regel auf eine Restaurierung bestehen.
Falls die ursprüngliche Tür bereits durch eine unpassende ersetzt wurde, lohnt sich ein Blick in die Nachbarschaft: Dort erhalten gebliebene Türen aus der gleichen Bauzeit können als Vorlage für eine authentische Rekonstruktion dienen. In diesem Fall stehen wir Ihnen als Fachbetrieb beratend zur Seite. Wir erstellen eine detaillierte Konstruktionszeichnung und ein maßgeschneidertes Angebot – wichtige Dokumente für den Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung. Eine Bestellung sollte jedoch erst nach der behördlichen Genehmigung erfolgen.
Übrigens: In Köln und bundesweit können Sie von der sogenannten Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung) profitieren. Diese ermöglicht es, bis zu 100 % der Kosten für eine denkmalgerechte Haustür steuerlich geltend zu machen.